Organisation

„Neuapostolische Kirche Mitteldeutschland“ ist die Bezeichnung für den organisatorischen Verbund der drei in Mitteldeutschland gelegenen rechtlich selbständigen Gebietskirchen.
Die offiziellen Bezeichnungen der drei Gebietskirchen lauten:
- Neuapostolische Kirche Niedersachen K.d.ö.R.
- Neuapostolische Kirche Sachsen-Anhalt K.d.ö.R.
- Neuapostolische Kirche Sachsen/Thüringen K.d.ö.R.
Die Neuapostolische Kirche Mitteldeutschland ist Teil der weltweit wirkenden Gesamtkirche, der Neuapostolischen Kirche International.
Räumlicher Wirkungsbereich
Der räumliche Wirkungsbereich der Neuapostolischen Kirche Mitteldeutschland erstreckt sich auf den südlichen Teil des Bundeslandes Niedersachsen, auf die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie auf kleine Teile der Bundesländer Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.
Die Grenzen der drei Gebietskirchen stimmen nur zum Teil mit den Grenzen der gleichnamigen Bundesländer überein.
Struktur
Die zur Neuapostolischen Kirche Mitteldeutschland gehörenden Gemeinden gliedern sich in 21 Kirchenbezirke. Mehrere Kirchenbezirke bilden einen Apostelbereich. In Mitteldeutschland gibt es drei Apostelbereiche.
Rechtsstatus
Jede der drei Gebietskirchen in Mitteldeutschland ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts juristisch anerkannt. Rechtsgrundlage bilden die Verfassungen der Gebietskirchen. Sie beinhalten Satzungen zur Regelung der organisatorischen, administrativen und rechtlichen Obliegenheiten der Neuapostolischen Kirche gemäß geltender Rechtsvorschriften.
Leitung
Die Gesamtkirche wird vom Stammapostel als oberste geistliche Autorität geleitet. Die Leitung der drei Gebietskirchen in Mitteldeutschland liegt in den Händen von Bezirksapostel Wilfried Klingler. Als Kirchenpräsident vertritt er jede Gebietskirche als gesetzlicher Vertreter. An seiner Seite sind drei Apostel tätig; sie sind stellvertretende Kirchenpräsidenten.
Die Kirchenleitung erfolgt gemäß den Statuten der Neuapostolischen Kirche International und den Verfassungen der Gebietskirchen, die alle seelsorgerischen Angelegenheiten sowie die Tätigkeiten der Amtsträger regeln.
Verwaltung
Die Kirchenverwaltung erledigt im Auftrag der Kirchenleitung alle anfallenden organisatorischen und finanztechnischen Arbeiten. Es gibt drei Verwaltungsstandorte: Hannover, Magdeburg und Taucha (bei Leipzig).
Datenschutzrichtlinien
Die Gebietskirchen in Mitteldeutschland haben sich durch den Erlass eigener Datenschutzrichtlinien zur Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Diese Richtlinien binden alle hauptamtlichen Mitarbeiter und ehrenamtlichen Amts- und Funktionsträger, die zur Erfüllung kirchlicher Aufgaben personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen. Bei allen Zweifelsfragen zur Wirksamkeit des Datenschutzes steht jeder Gebietskirche ein Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.